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Öffentliche Bekanntmachung

30. März 2010 | Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald) über die Absicht zur Gewährung einer Beihilfe (Subvention) zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung für die nicht bzw. unterversorgten Bereiche im Stadtbereich Buchen.

Die Stadt Buchen (Odenwald) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Aus diesem Grund wird die Stadt Buchen in den nächsten Wochen Leerrohre (3-fach DN 50 mit Glasfaserkabel 144 Fasern) flächendeckend im erforderlichen Umfang im nicht bzw. unterversorgten  Stadtbereich verlegen.

Auf Basis der Sonderlinie „Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum“ des Landes Baden-Württemberg ist die Stadt Buchen (Odenwald) als weiteren Schritt bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung weist die Stadt Buchen auf die umfassende Veröffentlichung/öffentliche Bekanntmachung ab 31. März 2010 auf der Homepage der Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum (www.clearingstelle-bw.de) – Bekanntmachungen für den Breitbandausbau – hin. Die Ausschreibung erfolgt technikneutral.

Interessierte Anbieter von Breitbanddienstleistungen werden dort aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten ein schriftliches Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke abzugeben.

Buchen, den 30. März 2010
Burger, Bürgermeister